EROPARECHT BRICHT LANDESRECHT STIMMT DAS?

Die polnische Regierung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Zahlung  von € 1 Million Strafgeld pro Tag verurteilt, weil sie, gestützt auf den polnischen Verfassungsgerichtshof, den Vorrang des Europarechts gegenüber der eigenen staatlichen Souveränität ablehnt. Die Kritiker berufen sich auf die ständige Rechtsprechung des EuGH, wonach das Gemeinschaftsrecht den Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich nationalem Verfassungsrecht, hat. Dieser Vorrang ist nicht in den EU- Verträgen verankert. Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es aber die Vorschrift, dass bei Verstößen gegen „rule of law“ Sanktionen gegen einen
Mitgliedstaat verhängt werden können; auch die Zahlung von EU- Geldern kann ausgesetzt werden. Dies, obwohl 2005 eine „Europäische Verfassung“, die das Ziel hatte, die Souveränität der EU festzuschreiben, in Volksabstimmungen abgelehnt wurde.

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